VERWALTUNGS- UND REISEDOKUMENTE, DIE VON DER BOTSCHAFT AUSGESTELLT WERDEN

  • Biometrischer Reisepass (Hier klicken → snedai.com, um die erforderlichen Formulare herunterzuladen und für die Bezahlung der Gebühren für den Reisepass sowie den weiteren Ablauf.)
    Die Beantragung des Reisepasses erfordert die persönliche Anwesenheit des Antragstellers in der Botschaft.

  • Biometrisches Visum (Hier klicken → snedai.com, um die erforderlichen Formulare herunterzuladen und für die Bezahlung der Gebühren für das Visum sowie den weiteren Ablauf.)
    Das biometrische Visum ist in der Botschaft erhältlich. Die Beantragung erfordert die persönliche Anwesenheit des Antragstellers in der Botschaft.

  • Biometrisches E-Visum (Hier klicken → snedai.com, um die erforderlichen Formulare herunterzuladen sowie für den weiteren Ablauf – Vorab-Registrierung, Bezahlung der Visa-Gebühren, Erhalt der Bestätigung und endgültige Registrierung am internationalen Flughafen Félix Houphouët Boigniy in Abidjan.)
    Das E-Visum erhält man am internationalen Flughafen Félix Houphouët Boigniy in Abidjan.

  • Diplomatenvisum und Visum de Courtoisie (Hier klicken → snedai.com, um die erforderlichen Formulare herunterzuladen sowie für den weiteren Ablauf.)
    Anmerkung: Inhaber eines Diplomaten- oder Dienstpasses sind von den Visa-Gebühren befreit.

Kontakt

Schinkelstraße 10
14193 Berlin
Tél : 030 / 890696 115
Fax : 030 / 25758993
Direkter Kontakt Konsularischer Dienst:
+49 (0)30 890696115.

Weitere Dokumente

  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Auszug der internationalen Geburtsurkunde des Kindes;
  • Kopie des nationalen Ausweises oder des Passes der beiden Elternteile;
  • Meldebescheinigung eines Elternteils, auf der der Name des Kindes steht;
  • Frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro. hier klicken
  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Auszug der internationalen Heiratsurkunde;
  • Auszug der Geburtsurkunde der beiden Elternteile;
  • Kopie des Passes oder des nationalen Ausweises der beiden Ehepartner;
  • Une attestation de résidence des deux époux;
  • Frankierter Umschlag mit der Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro. hier klicken
  • Internationale Sterbeurkunde;
  • Auszug der Geburtsurkunde des Verstorbenen;;
  • Kopie des Passes oder des nationalen Ausweises des Verstorbenen;
  • Frankierter Briefumschlag mit Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro hier klicken
  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Auszug der Geburtsurkunde jedes der beiden zukünftigen Ehegatten mit dem Vermerk“ um zu heiraten“, der vom Innenministerium sowie vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Ivorische Staatsangehörigkeitsurkunde, die vom Ministerium für Justiz und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Strafregister, der vom Ministerium für Justiz und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Ehelosigkeitsbescheinigung, die vom Innenministerium und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Bescheinigung für Ehefähigkeit, die vom Ministerium für Justiz und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Kopie des gültigen Passes oder des nationalen Ausweises mit dem Original;
  • Scheidungsurteil, wenn der Antragssteller vorher geschieden war. Der Vermerk „verheiratet und geschieden am..“ muss unbedingt auf dem Auszug der Geburtsurkunde des geschiedenen Ehepartners stehen;
  • Konsularischer Ausweis;
  • Meldebescheinigung;
  • Konsulatsgebühr: 100,00 Euro. hier klicken

NB: – Alle Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bei der Botschaft weniger als 3 Monate alt sein;
– Alle Unterlagen der ausländischen Staatsangehörigen müssen von ihrer Botschaft oder ihrem Konsulat in Deutschland beglaubigt werden;
– Die Botschaft ist nicht befugt, eine Ehe zwischen einem ivorischen und einem deutschen Staatsangehörigen zu schließen.

  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Kopie des gültigen ivorischen Passes;
  • Auszug der Geburtsurkunde oder der ivorischen Staatsangehörigkeitsurkunde oder Kopie eines nationalen gültigen Ausweises;
  • Meldebescheinigung;
  • Zwei (2) Passbilder gleichen Formats;
  • Anmelde-und Erfassungsformulare sind herunterzuladen und vom Antragssteller auszufüllen;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro. hier klicken

NB: Zur Verlängerung des konsularischen Ausweises sollte der Antragssteller den ausgelaufenen konsularischen Ausweis bei der Botschaft einreichen. Dazu 2 neuste Passbilder+ 15,00 Euro als Konsulatsgebühr;
– Besitzt der Antragssteller eine neue Anschrift, dann sollte er bei diesem Anlass der Botschaft diese neue Adresse mitteilen.

Der Passierschein ist eine Unterlage, die unter Ausnahmeumständen von der Botschaft ausgestellt wird (Z.B. bei Verlust des Passes), um dem ivorischen Staatsangehörigen zu ermöglichen, nach Côte d’Ivoire freiwillig zurückzugehen. Seine Gültigkeit sollte nicht einen Monat überschreiten.

  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Kopie des Passes oder des ivorischen Ausweises;
  • Kopie der Verlustanzeige (bei Verlust);
  • Meldebescheinigung;
  • Zwei (2) neuste Passbilder;
  • Kopie des Flugtickets oder der Flugbestätigung;
  • Frankierter Briefumschlag (A4-Format) mit der Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr für freiwillige Rückkehr: 50,00 Euro. hier klicken
  • Konsulatsgebühr für die Ausweisung: 350,00 Euro. hier klicken
 

  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Kopie des Passes oder des ivorischen Ausweises;
  • Meldebescheinigung;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro hier klicken

NB: Die Ausstellung der Lebens-und Wohnbescheinigung erfordert die tatsächliche Anwesenheit des Antragsstellers bei der Botschaft.

  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Auszug der Geburtsurkunde mit dem Vermerk „um zu heiraten“, der vom Innenministerium und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Ehelosigkeitsbescheinigung, die vom Innenministerium und vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigt wird;
  • Frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro. hier klicken
  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Kopie des Passes oder des Ausweises des gesetzlichen Vormunds;
  • Der gesetzliche Vormund muss die Formulare herunterladen und sie ausfüllen;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro. hier klicken
  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Zu beglaubigende Unterlage im Original;
  • Frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr: 20,00 Euro für Einzelpersonen und 100,00 Euro für Unternehmen und Firmen. hier klicken
  • Schriftlicher Antrag an den Botschafter;
  • Unterlage mit der Unterschrift des Antragsstellers im Original;
  • Kopie des Passes oder des Ausweises des Vollmachtgebers;
  • Kopie des Passes oder des Ausweises des Bevollmächtigten;
  • Konsulatsgebühr: 20,00 Euro.hier klicken

NB: Die Beglaubigung der Vollmacht erfordert die tatsächliche Anwesenheit des Vollmachtgebers an der Botschaft.

Die Botschaft teilt der ivorischen Gemeinschaft mit, dass in Anwendung des Gesetzes Nummer 2013-654 vom 13. September 2013 zur Änderung der Artikel 12,13,14 und 16 des Gesetzes Nummer 61-415 vom 14. Dezember 1961zum Staatsangehörigkeitsrecht, geändert per Gesetze Nummer 72-852 vom 21. Dezember 1972 und 2004-662 vom 17. Dezember 2004 sowie per Beschlüsse Nummer 2005-03/PR vom 15. Juli 2005 und 2005-09/PR vom 29. August 2005, und zur Vermeidung der Staatenlosigkeit, die Republik Côte d’Ivoire den Verzicht auf die ivorische Staatsangehörigkeit erst genehmigt nach Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit (Siehe Art. 48, Absatz 1):

„Verliert die ivorische Staatsangehörigkeit der/die volljährige Ivorer/in/, der/ die die deutsche Staatsangehörigkeit freiwillig erwirbt oder erklärt, eine solche anzuerkennen.“
Der/die Ivorer/in, der/die die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, muss unbedingt einen handschriftlichen Antrag auf Verzicht auf die ivorische Staatsangehörigkeit an den Minister für Justiz bei der Botschaft einreichen mit den untenstehenden Unterlagen:

  • dem ivorischen Pass;
  • den Personalien des/der Betroffenen;
  • der ivorischen Staatsangehörigkeitsurkunde;
  • der beglaubigten Kopie der Einbürgerungsurkunde oder irgendwelcher Urkunde, die belegt kann, dass der/die Betroffene eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt;
  • einem frankierten Briefumschlag mit der Anschrift des Antragsstellers;
  • Konsulatsgebühr: 25,00 Euro. hier klicken

NB: Die Botschaft stellt dem Antragssteller eine Bescheinigung aus und leitet die Akte an die ivorischen zuständigen Behörden weiter.

Zahlungsmöglichkeiten der Konsulatsgebühren

L´Ambassade de Côte d´Ivoire en République Federale d´Allemagne informe qu’à compter du 1 er juillet 2019 :
Le paiement des frais relatifs à l’établissement et à la délivrance des documents administratifs et consulaires s’effectuera sur la plateforme électronique suivante : https://www.ci-embassyepay.org;